Fördermöglichkeiten

Auswahl der zahlreichen Förderoptionen für Ihr Projekt

Welche Fördermöglichkeiten stehen Ihnen für die Umsetzung Ihres Projektes zur Verfügung?

Fördermöglichkeiten der EU

Fördergegenstand:
Das übergreifende Ziel von „FCH 2 JU“ ist der Aufbau einer starken, nachhaltigen und weltweit wettbewerbsfähigen Brennstoffzellen- und Wasserstoffbranche in der Europäischen Union. Gefördert werden insbesondere Projekte zum technologischen Hochlauf von Brennstoffzellensystemen im Verkehrssektor und zur Stromgewinnung sowie von Systemen zur Wasserstoffproduktion. Darüber hinaus wird der großmaßstäbliche Nachweis der Nutzbarkeit von Wasserstoff zur Unterstützung der Integration erneuerbarer Energiequellen in die Energiesysteme gefördert.

Förderzuschuss:
k. A.

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Fördermöglichkeiten in Deutschland

Grundsätzlich:
2 Säulen:

1) F&E, Demonstrationsvorhaben, Marktvorbereitung 
2) Unterstützung Markthochlauf

Gegenstand der Förderung:

  • Fahrzeuge (Straße, Schiene, Wasser) und Flugzeuge mit Brennstoffzellenantrieb + ggf. Tankinfrastuktur
  • brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für kritische/ netzferne Infrastrukturen
  • hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
  • lokale H2-Infrastruktur im Mobilitätssektor
  • Elektrolyseanlagen zur grünen H2-Erzeugung im Mobilitätssektor
  • Umweltstudien

Umsetzung & Koordination durch die NOW GmbH

Antragseinreichung über einzelne, befristete Calls mit jeweiligen Förderschwerpunkten und Rahmenbedingungen

Förderzuschuss:
Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung
Höhe der Zuwendung nach Artikel 36, 40, 41, 49 oder Artikel 56 AGVO:

  • Fahrzeuge: gem. Artikel 36 AGVO können die Investitionsmehrausgaben mit bis zu 40 % bezuschusst werden
  • KWK: gem. Artikel 40 AGVO können die Investitionsmehrausgaben mit bis zu 45 % bezuschusst werden
  • H2-Infrastruktur: gem. Artikel 56
    AGVO darf der Investitionszuschuss nicht höher sein als die Differenz zwischen den zuwendungsfähigen Ausgaben
    und dem Betriebsgewinn der Investition (spez. Höhe in Förderaufruf)
  • Elektrolyseanlagen: gem. Artikel 41
    AGVO kann die Elektrolyseanlage mit bis zu 45 % der Investitionsausgaben bezuschusst werden
  • Umweltstudien: gem. Artikel 49 AGVO bis zu 50 % der Ausgaben (in Einzelfällen ggf. höher)
  • Wasserstofftankstellen:
    Zuschuss von 40 – 60 %, je nach Unternehmensgröße (Unternehmen)
    Zuschuss von 50 % (Städte und Kommunen)

 

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Fördergegenstand:

  • Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges
  • Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland
  • Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS)


Förderzuschuss:

  • Brennstoffzellenfahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis: Umweltbonus 6.000 Euro
  • Brennstoffzellenfahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis: Umweltbonus 5.000 Euro

 

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Förderungsgegenstand:

  • Beschaffung von innovativen Schienenfahrzeugen oder die Umrüstung auf alternative Antriebe, die für nicht elektrifizierte Strecken eine signifikante CO2-Einsparung gegenüber konventionellen Dieselfahrzeugen aufweisen
  • Bau bzw. Umbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur für den Einsatz innovativer Schienenfahrzeuge im deutschen Eisenbahnnetz, sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Schienenverkehr
  • Erstellung von Studien zu Einsatzmöglichkeiten der genannten Fahrzeuge und der dazu passenden Lade-/Tankinfrastruktur mit dem Schwerpunkt auf das deutsche Eisenbahnnetz


Förderzuschuss:
Siehe jeweilige Förderaufrufe

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Förderungsgegenstand:

  • Verschrottung von Fahrzeugen der Fahrzeugklasse N2 oder N3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von wenigstens 7.500 kg & einem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro V/ Enhanced Environmentally Friendly Vehicle (EEV) oder schlechter mit anschließender Neuanschanffung umweltfreundlicherer Fahrzeuge
  • Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie

 

Förderzuschuss:

  • Wenn Sie ein Bestandsfahrzeug der Schadstoffklasse Euro V oder EEV verschrotten lassen: 15.000 €
  • Wenn Sie ein Bestandsfahrzeug der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter verschrotten lassen: 10.000 €
  • Wenn Sie intelligente Trailer-Technologie anschaffen: bis zu 60 % des nachgewiesenen Anschaffungspreises der jeweiligen Technologie, maximal  5.000 €

 

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Fördergegenstand:

  • F&E, Pilotanlagen, Anlagen zur Umsetzung im industriellen Maßstab, die Treibhausgasemmissionen reduzieren
  • Treibhausgasneutrale Hestellungsverfahren
    – innovativen und hocheffizienten Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren
  • Erforschung, Entwicklung und Erprobung von alternativen Produkten, die Produkte ersetzen, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen

 

Förderzuschuss:
Anteilsfinanzierung:

F&E-Vorhaben:

  • Industrielle Forschung: 70 % für kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen, 50 % für große Unternehmen
  • Experimentelle Entwicklung: 45 % für kleine Unternehmen, 35 % für mittlere Unternehmen, 25 % für große Unternehmen
  • Beihilfen für Durchführbarkeitsstudien: 70 % für kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen, 50 % für große Unternehmen
  • Aufschläge gem. Artikel 25 Abs. 6 Buchstabe b AGVO möglich
 
 

Fördermöglichkeiten beim BMU  Förderprogramm auf klimaschutz-industrie.de

Förderungsgegenstand:

Modul 1: Entwicklung & Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz, die:

  • einen hohen Innovationsgrad aufweisen;
  • auf ein relevantes & messbares Treibhausgasminderungspotenzial ausgerichtet sind;
  • Methoden entwickeln und erproben, die die Akteure der Zielgruppe(n) befähigen, konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen;
  • plausible & praktikable Kriterien und Indikatoren für die Ermittlung der Projektwirkung entwickeln, um die Zielerreichung zu überprüfen;
  • eine hohe Transferfähigkeit sowie ein großes Verstetigungspotenzial aufweisen.

 

Modul 2: (nachhaltige Sicherung und Verstetigung erfolgreicher Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung) Ansätze gefördert, die:

  • plausible Wirkketten zur Minderung von Treibhausgasen aufweisen;
  • realistisch quantifizierte Ziele zu bewirkten bzw. ausgelösten Treibhausgasminderungen/ Stärkung d. Handlungskompetenz relevanter Zielgruppen beinhalten;
  • mit plausiblen Monitoring-Konzept die Zielerreichung kontrollieren;
  • eine bundesweite Maßnahmenumsetzung vorsehen;
  • relevante Multiplikatoren einbeziehen und bei der Projektumsetzung mitwirken lassen;
  • die Umsetzung einer über das Ende der Projektlaufzeit hinausreichenden Verstetigungsstrategie vorsehen.

 

Förderzuschuss:

  • bei Unternehmen max. 50% d. zuwendungsfähigen Kosten/ Ausgaben

 

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Förderungsgegenstand:

  • Großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter (Umwelttechnik)
  • Bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschl. der Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind
  • Kosten der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebskosten handelt
  • Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für die Durchführung bzw. für den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind
 

Förderzuschuss:

  • Industrielle Forschung: 70 % für kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen, 50 % für große Unternehmen
  • Experimentelle Entwicklung: 45 % für kleine Unternehmen, 35 % für mittlere Unternehmen, 25 % für große Unternehmen
  • Beihilfen für Durchführbarkeitsstudien: 70 % für kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen, 50 % für große Unternehmen
  • Aufschläge gem. Artikel 25 Abs. 6 Buchstabe b AGVO möglich

 

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Förderungsgegenstand:

Gefördert werden u.a. Projekte der Sektoren Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und –effizienz (inkl. Speicherung). Förderfähig sind insbesondere Projekte zur Entwicklung, Optimierung und Anwendung von:

  • Erneuerbaren Energien (insb. aus Abfall- und Reststoffen)
  •  Innovativen Technologien zur effizienten Energiewandlung und Energiespeicherung (z. B. zur Wärme- und Kälteerzeugung, Power to X)
  • Betrieblichen Abläufen aufgrund geänderter Energieträger (z. B. Sektorkopplung) und eines fluktuierenden Energieangebots (z. B. durch Demand Side Management) inkl. Abwärme
 

Förderzuschuss:
Für Unternehmen: in der Regel 50% der Projektkosten

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Fördermöglichkeiten in den Bundesländern

Zukunftsprogramm Wasserstoff BW (ZPH2)

Fördergegenstand:

  • Industrielle Forschung, Weiterentwicklung und Fertigung
  • Speicherung und Transport von Wasserstoff
  • Entwicklung und Anwendung netzunabhängiger mobiler Stromversorgungsanlagen
  • Weitere Projektideen
  • Umsetzbarkeitsprüfungen

 

Förderzuschuss:

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

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Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur

Fördergegenstand:

  • 100 H2-Tankstellen in Bayern errichten
  • Anschaffung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge/ Busse/ Sonderfahrzeuge
  • klimaneutrale H2-Erzeugungsanlagen wie Elektrolyseure zur bedarfsorientierten H2 Erzeugung für die Tank-Infrastruktur

 

Förderzuschuss:

  • öffentliche Tankstellen: bis zu 90% d. Differenz zwischen beihilfefähigen Kosten & Gewinn der Investition
  • nicht-öffentliche Tankstellen: 40% d. Investitionsmehrkosten (Großunternehmen), 50% (mittlere Unternehmen), 60% (Kleinunternehmen)
  • Erzeugungsanlagen: 40% d. Investitionsmehrkosten (Großunternehmen), 50% (mittlere Unternehmen), 60% (Kleinunternehmen)
 

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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Fördergegenstand:

  • investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz
  • investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen
  • Planungsleistungen investiver Maßnahmen

 

Förderzuschuss:

  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • bei Maßnahmen zur Nutzung von EE im Ausnahmefall auch bis zu 60 %

 

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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Fördergegenstand:

  • Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen
  • Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe
  • Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (zum Beispiel Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik)
  • F&E im Bereich der Elektromobilität

 

Förderzuschuss:

  • Zinsgünstiger Kredit (max. 10 Mio. €)

 

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Wasserstoffrichtlinie

Fördergegenstand:

  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien)

 

Förderzuschuss:

  • Max. 8 Mio. €

 

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Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen

Fördergegenstand:

  • Beschaffung von Neufahrzeugen
  • Errichtung zugehöriger Ladeinfrastruktur

 

Förderzuschuss:

  • Zwei bis vier Fahrzeuge, abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune 10.000 € bis 15.000 € je Fahrzeug
  • 500 € je Fahrzeug für die optionale Ladeinfrastruktur

 

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Versorgung des Verkehrs mit alternativen Treibstoffen

Förderungsgegenstand:

  • Speichereinrichtungen, Tanklager, Verteilnetze und Kabelanlagen zur Versorgung der Binnenschifffahrt & des Straßenverkehrs mit Strom & alternativen Kraftstoffen

 

Förderzuschuss:

  • Im Programmgebiet „stärker entwickelte Region” (SER) max. 50 %
  • Im Programmgebiet „Übergangsregion” (ÜR) max. 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestens jedoch 50.000 € und maximal 3 Mio.€

 

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Versorgung des Verkehrs mit alternativen Treibstoffen

Fördergegenstand:

  • Entwicklung, Planung, Errichtung und Erweiterung von Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung von See- und Binnenschiffen in niedersächsischen Seehäfen mit alternativen Treibstoffen und Energie
  • Insb. Speichereinrichtungen, Tanklager, Verteilnetze und Kabelanlagen sowie dazugehörige Sicherungseinrichtungen

 

Förderzuschuss:

  • Bis zu 50 % und in der Region Lüneburg bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben
  • Förderfähige Ausgaben mindestens 50.000 Euro, maximal 3 Mio. Euro

 

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Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Fördergegenstand:

  • Investitionsmehrausgaben für den Kauf sowie die Mehrkosten für das Leasing und die Miete von Neufahrzeugen mit alternativen Antrieben für den ÖPNV
  • Investitionen für den Kauf sowie die Mehrkosten für das Leasing und die Miete von Infrastruktur für den Betrieb elektrisch angetriebener Fahrzeuge für den ÖPNV

 

Förderzuschuss:

  • 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

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Förderprogramm Elektromobilität Thüringen

Fördergegenstand: 

  • Anschaffung von Ladestationen

 

Förderhöhe:

  • Bis zu 75 % der Ausgaben für Anschaffung und Installation der Ladeinfrastruktur, bei H2-Tankstellen max. 30.000€ je Ladestation
  • Für weitere spezifische technische Ausrüstung & sonstige erforderliche Maßnahmen erhält ein Unternehmen bis zu 75 %, ein Forschungseinrichtung bis zu 100 % als Zuschuss. Bagatellgrenze = 3.000€

 

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Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)

Fördergegenstand:

  • Modernisierung vorhandener Straßenbahnfahrzeuge durch Ersatz veralteter oder verschlissener technischer Bauteilgruppen oder Aggregate
  • Alternative Antriebstechnologien (besonders Elektro-, Hybrid-, Wasserstoff- oder Gasantrieb) sowie damit im Zusammenhang stehende Investitionen in die Infrastruktur

 

Förderhöhe:

  • Je nach Vorhaben zwischen 50 und 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    Bagatellgrenze = 5.000€

 

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